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   FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10 E   

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FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10 E (https://dejure.org/2011,10841)
FG Münster, Entscheidung vom 29.03.2011 - 10 K 230/10 E (https://dejure.org/2011,10841)
FG Münster, Entscheidung vom 29. März 2011 - 10 K 230/10 E (https://dejure.org/2011,10841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitige Zuordnung der Einkommensteuer zur Insolvenzmasse oder zum insolvenzfreien Vermögen; Darstellung von Masseverbindlichkeiten in Form von im Zusammenhang mit pfändungsfreiem Arbeitslohn stehenden Steuernachforderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Insolvenzsteuerrecht: - Zuordnung von Einkünften des Insolvenzschuldners aus nichtselbständiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1806
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 3547/07

    Einkommensteuerschuld aufgrund gegen den Willen des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Die Verbindlichkeit kann zum einen unmittelbar durch den Insolvenzverwalter sachbezogen auf das Insolvenzverfahren begründet worden sein (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris; Bäuerle in: Braun, InsO, Kommentar, 3. Aufl. 2007, § 55 Rz. 15).

    Aus dem gleichen Grund verwaltet der Insolvenzverwalter auch nicht etwa die Insolvenzmasse, wenn er eine (nicht-) selbständige Erwerbstätigkeit des Insolvenzschuldners, bei der dieser lediglich seine Arbeitskraft einsetzt, duldet (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).

    § 35 InsO definiert ausschließlich den Begriff der Insolvenzmasse; was hingegen zu den Masseverbindlichkeiten zählt, bestimmt § 55 InsO (BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).

    § 35 Abs. 2 InsO stellt eine korrigierende und nicht nur eine deklaratorische Bestimmung dar (BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114), die ausnahmsweise eine Gesamtbetrachtung der aus dem Arbeitseinsatz des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten erlaubt (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).

    Hieraus folgt auch, dass der Insolvenzschuldner wegen des Entzugs der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach § 80 Abs. 1 InsO nicht in der Lage ist, Masseverbindlichkeiten zu begründen (Bundestags-Drucksache -- BT-Drucks. -- 16/3227 vom 02.11.2006, 27; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris; Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 20.01.2010 5 A 2615/08, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht -- ZinsO -- 2010, 917).

    Steuerschulden, die allein aufgrund des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft entstehen (so insbesondere bei nichtselbständiger und selbständiger Arbeit) und Einkommensteuerschulden, die durch den Einsatz von Gegenständen der Insolvenzmasse begründet werden, wie dies etwa bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung der Fall ist, sind nicht miteinander vergleichbar (so im Ergebnis auch FG Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).

  • BFH, 18.05.2010 - X R 11/09

    Zur Entstehung einer Masseverbindlichkeit bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit des

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    § 35 InsO definiert ausschließlich den Begriff der Insolvenzmasse; was hingegen zu den Masseverbindlichkeiten zählt, bestimmt § 55 InsO (BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114; Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).

    § 35 Abs. 2 InsO stellt eine korrigierende und nicht nur eine deklaratorische Bestimmung dar (BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114), die ausnahmsweise eine Gesamtbetrachtung der aus dem Arbeitseinsatz des Insolvenzschuldners resultierenden Ansprüche und Verbindlichkeiten erlaubt (Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.01.2011 7 K 3547/07, juris).

    Wollte man darüber hinausgehend annehmen, jedwede Einkommensteuer, die aufgrund einer unselbständigen Tätigkeit allein unter Einsatz der eigenen Arbeitskraft entsteht, sei Masseverbindlichkeit, müsste man dem X. Senat unterstellen, sich mit einem Urteil, das ebenfalls am 18.05.2010 (X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114) erging, selbst in Widerspruch gesetzt zu haben; dies nimmt der erkennende Senat jedoch nicht an.

    In dem Urteil in dem Verfahren X R 11/09 stellte der BFH ausdrücklich fest, dass die Einkommensteuer auf Einkünfte aus einer gewerblichen Betätigung keine Masseverbindlichkeiten darstellten.

  • BFH, 18.05.2010 - X R 60/08

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit bei Auflösung einer Rückstellung auf der

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    In seinem Urteil vom 18.05.2010 (Aktenzeichen X R 60/08), das allerdings nicht die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit betroffen habe, habe der BFH ausdrücklich festgestellt, dass auch die Einkommensteuer, die durch fortbestehende oder neu begründete Arbeitsverhältnisse entstehe, Masseverbindlichkeiten darstelle.

    Alle sonstigen Steueransprüche sind insolvenzfrei (BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 60/08, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -- BFHE -- 229, 62).

    Hierzu gehöre beispielsweise auch die Einkommensteuer, die aus fortbestehenden oder neu begründeten Arbeitsverhältnissen entstehe (BFH-Urteil vom 18.05.2010 X R 60/08, BFHE 229, 62).

    Wie der im Streitfall erkennende Senat knüpft auch der BFH in den tragenden Gründen der vom Beklagten zitierten und für seine Auffassung in Anspruch genommenen Entscheidung vom 18.05.2010 (X R 60/08, BFHE 229, 62) an § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO und nicht an ein allgemeines Korrespondenzprinzip an und meint, die Steuerverbindlichkeit sei in anderer Weise durch die Verwaltung der Insolvenzmasse begründet.

  • BFH, 21.07.2009 - VII R 49/08

    Keine Haftungsinanspruchnahme des Insolvenzverwalters über das Vermögen des

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, auf die Tätigkeit des Insolvenzschuldners Einfluss zu nehmen (BFH-Urteil vom 21.07.2009 VII R 49/08, BStBl. II 2010, 13).

    (2) Der Senat übersieht bei seiner Würdigung nicht, dass der Lohn- und Gehaltsan-spruch mit dem Nettobetrag unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen (§ 36 Abs. 1 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 850c, 850e der Zivilprozessordnung -- ZPO --; BFH-Urteil vom 21.07.2009 VII R 49/08, BStBl. II 2010, 13) wie auch etwaig entstehende Einkommensteuererstattungsansprüche als Neuerwerb in die Insolvenzmasse fallen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29.01.2010 VII B 188/09, BFH/NV 2010, 1243).

    In diesem Zusammenhang bezieht sich der X. Senat des BFH auf ein Urteil des VII. Senats (VII R 49/08, BStBl. II 2010, 13), in dem dieser - in Übereinstimmung mit der vom hier erkennenden Senat vertretenen Auffassung - klarstellt, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners nicht verwalte.

  • FG Schleswig-Holstein, 24.02.2010 - 2 K 90/08

    Nach Insolvenzeröffnung durch nichtselbständige Tätigkeit begründete

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Im Fall der Insolvenz ist die einheitlich ermittelte Steuerschuld für Zwecke der Geltendmachung aber den verschiedenen insolvenzrechtlichen Forderungskategorien nach insolvenzrechtlichen Maßgaben zuzuordnen (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 2010, 883).

    Erst recht keine Masseverbindlichkeiten können mangels Verwertung der Insolvenzmasse begründet werden, wenn der Insolvenzschuldner lediglich seine Arbeitskraft einsetzt, weil die Arbeitskraft nicht Bestandteil der Insolvenzmasse wird (BFH-Urteil vom 17.03.2010 XI R 30/08, BFH/NV 2010, 2128; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10.11.2008 5 K 2040/08, juris und vom 10.11.2008 5 K 2143/08, juris; Bäuerle, a.a.O., Rz. 80).

    Die Regelung stellt insoweit aber keinen Fremdkörper im Insolvenzrecht dar, sondern fügt sich in die Systematik insoweit ein, als auch nach ihr ein Tätigwerden (nämlich eine Erklärung) des Insolvenzverwalters Grundlage für einen Anspruch gegen die Masse sein muss (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 24.02.2010 2 K 90/08, EFG 2010, 883).

  • FG Niedersachsen, 01.10.2009 - 15 K 110/09

    Geltendmachung von aus selbstständiger Tätigkeit entfallender Ertragssteuer

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Da sie nicht dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen zuzuordnen sind und daher nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, sind sie durch Leistungsbescheid unmittelbar gegenüber dem Insolvenzschuldner festzusetzen (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332; Uhländer in: Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 8. Aufl. 2010, Rz. 1455).

    Die geschilderte Konsequenz ist vom Gesetzgeber gewollt, weil nur hierdurch sichergestellt werden kann, dass den Altgläubigern die Insolvenzmasse als Haftungsmasse erhalten bleibt und auf der anderen Seite Neugläubiger auf eine hiervon getrennte Haftungsmasse, nämlich das insolvenzfreie Vermögen, zugreifen können (wie hier Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 01.10.2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332).

  • FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 10313/07

    Zurechnung von Umsatzsteuerverbindlichkeiten aus einer neu aufgenommenen

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    aa) Soweit die Einkommensteuer 2005 auf den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Insolvenzschuldners beruht, ist sie nicht durch eine Handlung des Insolvenzverwalters begründet worden (vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 InsO), weil Steuern allein durch die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes - hier durch die unselbständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners - entstehen (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.08.2009 16 K 10313/07, EFG 2011, 357).

    Bei der Verwendung von nicht massezugehörigen Gegenständen - neben der eigenen geistigen oder körperlichen Arbeitskraft - können hingegen keine Steuerschulden zu Lasten der Masse begründet werden (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.08.2009 16 K 10313/07, EFG 2011, 357; Finanzgericht München, Urteil vom 29.05.2008 14 K 3613/06, EFG 2008, 1483; Neumann in: Beermann/Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 251 AO Rz. 65 [Stand der Kommentierung: November 2007]).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch ungleiche Begünstigungen (BVerfG-Beschluss vom 21.07.2010 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, Deutsches Steuerrecht -- DStR -- 2010, 1721 und Urteil vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 Bvl 1/08, 2 BvL 2/08, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGE -- 122, 210).
  • BVerfG, 06.09.2010 - 1 BvR 739/08

    Zur Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet nicht nur die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem, sondern auch die Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BVerfG-Beschlüsse vom 06.09.2010 1 BvR 739/08, juris und vom 26.07.2010 2 BvR 2227/08, 2 BvR 2228/08, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst -- DStRE -- 2010, 1058).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Münster, 29.03.2011 - 10 K 230/10
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch ungleiche Begünstigungen (BVerfG-Beschluss vom 21.07.2010 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, Deutsches Steuerrecht -- DStR -- 2010, 1721 und Urteil vom 09.12.2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 Bvl 1/08, 2 BvL 2/08, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts -- BVerfGE -- 122, 210).
  • BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvR 2227/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZR 61/08

    Gläubigeransprüche gegen die Insolvenzmasse bei Rückbuchung von Lastschriften vor

  • VG Hannover, 20.01.2010 - 5 A 2615/08

    Anspruch einer Ärzteversorgung auf Zahlung rückständiger Versorgungsbeiträge

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach

  • BFH, 07.04.2005 - V R 5/04

    Umsatzsteuer bei neuer gewerblicher Tätigkeit des Schuldners im

  • BFH, 29.01.2010 - VII B 188/09

    Lohnsteuererstattungsansprüche als Teil der Insolvenzmasse - Grundsätzliche

  • BFH, 17.03.2008 - II S 24/07

    Prozesskostenhilfe: überlange Verfahrensdauer

  • BFH, 17.03.2010 - XI R 30/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach

  • BFH, 12.08.2008 - X S 35/08

    Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale

  • FG München, 29.05.2008 - 14 K 3613/06

    Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2040/08

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2008 - 5 K 2143/08

    Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 150/11

    Insolvenzordnung/Abgabenordnung: Keine Erledigung der Gewinnfeststellungsklage

    Das gilt auch für öffentlich-rechtliche einschließlich Steuer- sowie Haftungsforderungen (vgl. FG Münster vom 29. März 2011 10 K 230/10, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 27. September 2006 4 EO 1283/04, Zeitschrift für Kommunalfinanzen -ZKF- 2008, 70).
  • FG München, 24.09.2021 - 8 K 1118/19

    Versorgungsbezüge aus der Notarkasse eines in Italien ansässigen vormaligen

    Folglich sind auch die daraus resultierenden Steuerschulden keine Verbindlichkeiten der Insolvenzmasse gemäß § 55 InsO, sondern originäre Steuerschulden des Insolvenzschuldners, hier des Klägers, die dieser aus seinem insolvenzfreien Vermögen zu befriedigen hat (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, EFG 2011, 1806, Rz. 35 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 15.08.2011 - 3 K 132/11

    Insolvenzordnung: Erledigung eines Klageverfahrens nach Insolvenzverfahren

    Das gilt auch für öffentlich-rechtliche oder Steuer- sowie Haftungsforderungen (vgl. FG Münster vom 29. März 2011 10 K 230/10, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht --OVG-- vom 27. September 2006 4 EO 1283/04, Zeitschrift für Kommunalfinanzen --ZKF-- 2008, 70).
  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 148/11

    Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch

    Das gilt auch für öffentlich-rechtliche einschließlich Steuer- sowie Haftungsforderungen (vgl. FG Münster vom 29. März 2011 10 K 230/10, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 27. September 2006 4 EO 1283/04, Zeitschrift für Kommunalfinanzen -ZKF- 2008, 70).
  • FG München, 27.07.2011 - 1 K 2410/08

    Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit

    Die hierzu vorliegenden Entscheidungen betreffen vom vorliegenden abweichende Sachverhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Mai 2010 X R 11/09, BFH/NV 2010, 2114, zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, die ohne Wissen und Billigung des Verwalters erzielt werden und tatsächlich nicht zur Masse gelangten; BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 21/10, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit; Niedersächsisches FG, Urteil vom 1. Oktober 2009 15 K 110/09, EFG 2010, 332, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 47/09, zu Einkünften aus einer freigegebenen selbständigen Tätigkeit in den Streitjahren 2008 und 2009; FG München, Urteil vom 21. Juli 2010 10 K 3005/07, juris, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: III R 21/11, zu Einkünften aus einer mit Duldung des Verwalters fortgeführten gewerblichen Tätigkeit unter Einbeziehung des nicht pfändungsgeschützten Neuerwerbs in die Insolvenzmasse; FG Köln, Urteile vom 19. Januar 2011 7 K 3547/07 und 7 K 3529/07 [nicht rechtskräftig, Az. des BFH: VIII R 4/11], juris, jeweils zu Einkünften aus der Fortführung einer Arztpraxis gegen den Widerstand des Insolvenzverwalters in den Streitjahren 2003 und 2004; FG Münster, Urteil vom 29. März 2011 10 K 230/10 E, juris, zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit).
  • FG Hamburg, 19.08.2011 - 3 K 149/11

    Insolvenzordnung: Keine Klageerledigung durch Insolvenzaufhebung nach Widerspruch

    Das gilt auch für öffentlich-rechtliche einschließlich Steuer- sowie Haftungsforderungen (vgl. FG Münster vom 29. März 2011 10 K 230/10, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht -OVG- vom 27. September 2006 4 EO 1283/04, Zeitschrift für Kommunalfinanzen -ZKF- 2008, 70).
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